Rechts- und Tätigkeitsgebiete

 
 
 

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten, vertreten und vor allem unterstützen Sie in den aufgeführten Rechts- und Tätigkeitsgebieten. 

Sie tun dies zum einen auf erbetener Basis, wenn Sie eine Rechtsvertretung selbst bezahlen können oder müssen. In den anderen Fällen und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sind wir für Sie im Rahmen einer unentgeltlichen Rechtsvertretung (Zivil- und Verwaltungsverfahren) oder einer amtlichen Verteidigung (Strafverfahren) tätig.

 
 
 
  • Strafverteidigung in allen Deliktskategorien

  • Strafprozessrecht, insbesondere Fragen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft 

  • Jugendstraf- und Jugendstrafprozessrecht

  • Strafvollzugsrecht 

  • Opferhilferecht / Geschädigtenvertretung

  • Allgemeines Verwaltungsrecht

  • Ausländerrecht

  • Ehe- und Scheidungsrecht

  • Partnerschaftsrecht

  • Konkubinatsrecht

  • Kindsrecht, insbesondere Kindsvertretungen in Prozessen

  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (sog. KESB-Verfahren)

  • Erbrecht

  • Forderungsrecht

  • Betreibungs- und Konkursrecht, Inkassorecht

  • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht

  • Arbeitsrecht

  • Miet- und Pachtrecht