Rechts- und Tätigkeitsgebiete
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten, vertreten und vor allem unterstützen Sie in den aufgeführten Rechts- und Tätigkeitsgebieten.
Sie tun dies zum einen auf erbetener Basis, wenn Sie eine Rechtsvertretung selbst bezahlen können oder müssen. In den anderen Fällen und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sind wir für Sie im Rahmen einer unentgeltlichen Rechtsvertretung (Zivil- und Verwaltungsverfahren) oder einer amtlichen Verteidigung (Strafverfahren) tätig.
Strafverteidigung in allen Deliktskategorien
Strafprozessrecht, insbesondere Fragen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
Jugendstraf- und Jugendstrafprozessrecht
Strafvollzugsrecht
Opferhilferecht / Geschädigtenvertretung
Allgemeines Verwaltungsrecht
Ausländerrecht
Ehe- und Scheidungsrecht
Partnerschaftsrecht
Konkubinatsrecht
Kindsrecht, insbesondere Kindsvertretungen in Prozessen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (sog. KESB-Verfahren)
Erbrecht
Forderungsrecht
Betreibungs- und Konkursrecht, Inkassorecht
Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht
Arbeitsrecht
Miet- und Pachtrecht